AGB
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Edelsteinen und sonstigen Waren zwischen G-GEMS, Inhaber Gauthier Bührer, Obere Bitzer Straße 5, 55270 Ober-Olm, Deutschland (nachfolgend „G-GEMS“), und dem Kunden – unabhängig davon, ob der Vertrag über den Online-Shop unter g-gems.de, per E-Mail, Telefon, Messenger oder persönlich geschlossen wird.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Teil A und Teil E gelten für alle Kunden. Teil B gilt ergänzend nur gegenüber Verbrauchern, Teil C und Teil D gelten ergänzend nur gegenüber Unternehmern.
§ 2 Vertragssprache und Vertragstext
- Vertragssprache ist Deutsch.
- G-GEMS speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB nach Vertragsschluss per E-Mail.
§ 3 Beschaffenheit, Behandlungen und Gutachten
- Edelsteine sind Naturprodukte und Unikate. Maßgeblich für die Beschaffenheit ist die Beschreibung auf der jeweiligen Produktseite bzw. im individuellen Angebot, insbesondere Gewicht (ct), Maße (mm), Farbe, Schliff, Reinheit, Herkunft (soweit angegeben) und Behandlung.
- G-GEMS gibt bekannte Behandlungen (z. B. Erhitzung, Ölung, Füllung, Diffusion) nach bestem Wissen und in Anlehnung an die Nomenklatur der CIBJO bzw. RAL-RG 560 an. Die Angabe „unbehandelt“ erfolgt nur, wenn ein Gutachten oder eine eigene gemmologische Prüfung dies stützt.
- Produktfotos werden unter Tageslicht-/Normlicht D65 aufgenommen. Die Farbwirkung eines Steins hängt von Lichtquelle und Bildschirm ab; G-GEMS beschreibt deshalb Farbe und Erscheinungsbild zusätzlich in Worten.
- Ein beigefügtes Gutachten eines gemmologischen Labors ist Teil der Produktbeschreibung. Es gibt die Feststellungen des ausstellenden Labors zum Zeitpunkt der Untersuchung wieder. Einzelfeststellungen, insbesondere zur Herkunft, können zwischen verschiedenen Laboren abweichen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von G-GEMS. Vor Eigentumsübergang sind Verpfändung und Sicherungsübereignung ohne Zustimmung von G-GEMS nicht gestattet. Für Unternehmer gilt ergänzend § 18.
§ 5 Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Preise im Online-Shop enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (z. B. die Schweiz) können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Abfertigungsgebühren anfallen. Diese trägt der Kunde.
§ 6 Zahlung
- Zur Verfügung stehen Vorkasse per Überweisung, Kreditkarte, PayPal …; die im Einzelfall verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess bzw. im Angebot angezeigt.
- Bei Vorkasse ist der Kaufpreis innerhalb von funfzehn Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Bis dahin reserviert G-GEMS den Stein.
§ 7 Versand und Lieferzeit
- G-GEMS versendet ausschließlich versichert und gegen Unterschrift Versanddienstleister/Wertversand.
- Die Lieferzeit beträgt, sofern auf der Produktseite nicht anders angegeben, innerhalb Deutschlands 2–4 Werktage, in andere Lieferländer 3–7 Werktage. Sie beginnt bei Vorkasse am Tag nach Zahlungseingang, sonst am Tag nach Vertragsschluss.
§ 8 Haftung
- G-GEMS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von G-GEMS.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Verbraucher
§ 9 Vertragsschluss im Online-Shop
- Die Darstellung der Waren im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog.
- Der Kunde legt Waren in den Warenkorb, gibt im Check-out seine Daten ein und wählt Versand- und Zahlungsart. Vor Abschluss der Bestellung werden alle Angaben in einer Übersicht angezeigt und können dort über „Zurück“/„Bearbeiten“ korrigiert werden.
- Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der Waren im Warenkorb ab. Die automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn G-GEMS die Bestellung innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail bestätigt oder die Ware versendet. Bei Zahlung per Kreditkarte/PayPal kommt der Vertrag bereits mit Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande.
- Da jeder Stein ein Unikat ist und auch außerhalb des Shops angeboten wird, kann ein Stein im Einzelfall bereits verkauft sein. G-GEMS informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen sofort.
§ 10 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular. Der Widerruf kann per E-Mail oder Brief an die dort genannte Adresse erklärt werden.
§ 12 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung. Beanstandungen richtet der Kunde an info@g-gems.de.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
G-GEMS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Unternehmer
§ 14 Geltung
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn G-GEMS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 15 Vertragsschluss und Preise
- Angebote von G-GEMS sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Lieferung zustande.
- Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten erfolgen bei Angabe einer gültigen USt-IdNr. als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
§ 16 Zahlung und Verzug
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 17 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald G-GEMS die Ware dem Versanddienstleister übergeben hat. G-GEMS versichert die Sendung auf eigene Kosten zum Rechnungswert.
§ 18 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt Eigentum von G-GEMS bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (Vorbehaltsware).
- Fasst, verarbeitet oder verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, insbesondere zu Schmuckstücken, erwirbt G-GEMS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Der Kunde verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für G-GEMS.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware und daraus hergestellte Sachen im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt G-GEMS bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; G-GEMS nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
- Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, zeigt der Kunde G-GEMS unverzüglich an.
- G-GEMS gibt Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 19 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Erhalt (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel, Abweichungen von Gewicht, Maßen oder Stückzahl sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt in Textform zu rügen.
- Die Untersuchung hat in jedem Fall vor dem Fassen oder einer sonstigen Bearbeitung zu erfolgen. Mit dem Fassen gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt.
§ 20 Mängelansprüche
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 8 Abs. 1, bei Arglist und für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 478 BGB.
- Bei Mängeln leistet G-GEMS nach eigener Wahl Ersatzlieferung, sofern ein gleichwertiger Stein verfügbar ist, oder nimmt die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.
- Eine Garantie im Sinne von § 443 BGB übernimmt G-GEMS nur durch ausdrückliche Erklärung in Textform. Angaben in Gutachten sind Beschreibungen, keine Garantien.
- Macht der Kunde eine Abweichung bei Behandlung oder Herkunft geltend, weist er sie durch das Gutachten eines anerkannten Labors nach z. B. GIA, GRS, Gübelin, SSEF, AGL, DSEF. Bestätigt sich die Abweichung, trägt G-GEMS die Kosten des Gutachtens, andernfalls der Kunde.
§ 21 Bearbeitungsrisiko
G-GEMS haftet nicht für Schäden, die beim Fassen, Schleifen, Polieren, Reinigen (insbesondere Ultraschall oder Dampf) oder bei Hitzeeinwirkung durch den Kunden oder Dritte entstehen, etwa Bruch, Absplitterungen oder Veränderungen einer Füllung, es sei denn, der Schaden beruht auf einem Mangel des Steins, den G-GEMS zu vertreten hat.
Teil D – Ansichts- und Kommissionsware
§ 22 Geltungsbereich
- Teil D gilt, wenn G-GEMS einem Unternehmer Steine zur Ansicht oder in Kommission überlässt. Grundlage ist ein Lieferschein bzw. Memo, das jeden Stein mit Beschreibung und Memo-Preis (netto) aufführt und vom Kunden bei Erhalt gegengezeichnet wird.
- „Kommission“ im Sinne dieser AGB bedeutet: Der Kunde kauft den Stein erst, wenn eine der in § 24 genannten Bedingungen eintritt (Konsignation).
§ 23 Eigentum und Verwendung
- Die Steine bleiben bis zum Kauf und zur vollständigen Bezahlung Eigentum von G-GEMS.
- Der Kunde darf die Steine Endkunden vorlegen. Fassen, Bearbeiten, Verpfänden oder die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherigen Kauf oder schriftliche Zustimmung von G-GEMS nicht gestattet.
- Der Kunde verwahrt die Steine getrennt von eigener Ware, als Eigentum von G-GEMS gekennzeichnet und in einem Tresor. Bei Pfändung oder Insolvenzantrag informiert er G-GEMS und den Zugreifenden unverzüglich über das Eigentum von G-GEMS.
§ 24 Laufzeit, Kauf und Rückgabe
- Die Überlassung endet bei Ansichtsware nach einundzwanzig Tagen, bei Kommissionsware nach 90 Tagen, sofern im Memo nichts anderes vereinbart ist. G-GEMS kann die Rückgabe jederzeit verlangen; der Kunde gibt die Steine dann innerhalb von 7 Tagen zurück.
- Der Kunde kauft einen Stein zum Memo-Preis, sobald er (a) den Kauf erklärt, (b) den Stein an einen Dritten verkauft, (c) ihn fasst oder bearbeitet oder (d) ihn bei Ende der Laufzeit nicht zurückgegeben hat.
- Der Kunde meldet jeden Verkauf innerhalb von 5 Werktagen. G-GEMS stellt den Stein daraufhin in Rechnung; es gilt das Zahlungsziel nach § 16.
- Die Rücksendung erfolgt versichert und gegen Unterschrift auf Kosten des Kunden. Die Steine gelten erst mit Eingang bei G-GEMS als zurückgegeben.
§ 25 Gefahr und Versicherung
- Ab Erhalt bis zur Rückgabe trägt der Kunde die Gefahr von Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Steine, auch ohne eigenes Verschulden. Im Schadensfall ersetzt er den Memo-Preis.
- Der Kunde versichert die Steine für diesen Zeitraum ausreichend z. B. über seine Juwelier- oder Valorenversicherung und weist dies auf Verlangen nach.
- Ist ein Stein beschädigt, kann G-GEMS wählen, ob er ihn zurücknimmt und Ersatz der Wertminderung verlangt oder ihn zum Memo-Preis in Rechnung stellt.
Teil E – Schlussbestimmungen
§ 26 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts dieses Staates entzogen wird.
§ 27 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Mainz. G-GEMS ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 28 Teilunwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026